Die/ Der Ortsbeauftragte (OB)

Die/ der Ortsbeauftragte leitet ihren/ seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Sie/ er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand des Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall die/ den Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.

Bei der Erfüllung ihrer/ seiner Aufgaben wird sie/ er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.

 

     Klaus Michael Rost
     - Ortsbeauftragter -

Die/ Der stellvertretende Ortsbeautragte (stv. OB)

Die / der stv. OB ist Leiterin / Leiter des OV-Stabes bzw. der LUK OV und Abwesenheitsvertreterin / Abwesenheitsvertreter der/-s OB. In
ihrer/ seiner Abwesenheit nimmt sie/ er dessen Funktion und Aufgaben wahr.

Sie/ er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert sie/ er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Die/ der stv. Ortsbeauftragte wird durch die/ den  Ausbildungsbeauftragte/-n (AB) vertreten.

Im Einsatzfall ist die/ der stv. Ortsbeauftragte Leiterin/ Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie/ er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält sie/ er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der Struktur des THW.

 

     Stefan Müller
     - stellvertretender Ortsbeauftragter -

Die/ Der Ausbilungsbeauftragte (AB)

Die/ der Ausbildungsbeauftragte (AB) ist ein Mitglied des OV-Stabs der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Sie/ er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Grund- und Standortausbildung im Ortsverband verantwortlich. Dazu legt sie/ er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit.

Bei Einsätzen kann die/ der AB eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen.

 

     n. n.
     - Ausbildungsbeauftragte -

Die/ Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Die/ der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist beim Technischen Hilfswerk für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und als Mitglied des OV-Stabs in den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Die/ der BÖ unterstützt die/ den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • die Helferwerbung;
  • Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung
     

Außerdem ist sie/ er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.

Für diese Tätigkeiten kann die/der BÖ nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, der/ dem stv. OB, durch andere Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.

 

     n. n.
    - Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit -

Die/ Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)

Die/ der Ortsjugendbeauftragte (OJB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.

Sie/ er betreut die Junghelferinnen und Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit der/ dem AB abgesprochen. Die aktiven Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes unterstützen die/ den OJB bei der Ausbildung. Die/ der OJB soll die Interessen der einzelnen Junghelferinnen und Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die sie/ er niemals vernachlässigen darf.

Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.

Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist die/ der OJB der Ansprechpartner für den Ortsverband. Sie/ er arbeitet auch Seite an Seite mit der/ dem BÖ zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.

 

    Werner Horn
    - Ortsjugendbeauftragter -

Die Schirrmeisterin/ Der Schirrmeister (SM)

Die Schirrmeisterin/ der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.

Sie/ er wirkt im Rahmen ihrer/ seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

  • Bestandserfassungen
  • Materialkontrollen
  • Bearbeitung von Anforderungen
  • Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
  • Durchführung technischer Dienste
  • Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
     

Darüber hinaus stellt sie/ er die Fortbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:

  • Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
  • Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
  • Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung

 

     Steffen Görges
     - Schirrmeister -

Die/ Der Verwaltungsbeauftragte (VwB)

Die/ der Verwaltungsbeauftragte (VwB) ist ein Mitglied des OV-Stabes des Technischen Hilfswerks. Sie/ er bearbeitet alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsangelegenheiten und unterstützt die/ den OB, den OV-Stab und die Einheitsführer bei administrativen Aufgaben. Die/ der VwB muss kaufmännisches Verständnis besitzen und über Verwaltungskenntnisse verfügen.

Zu den Aufgaben der/ des VwB gehören u. a.:

  • Anlage und Bearbeitung der Helferakten
  • Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
  • Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeauftragten
  • Führen der Handkasse
  • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
  • Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
  • Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
  • Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
  • Einrichten und Überwachen der OV-Registratur


Bei Einsätzen kann die/ der VwB eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes (LuK-OV) übernehmen.

 

 

     n. n.
     - Verwaltungsbeauftragte -

Die OV-Köchin/ Der OV-Koch (Koch)

Die OV-Köchin/ der Ov-Koch (Koch) ist für die Verpflegung und Betreuung der Helferinnen und Helfer im OV verantwortlich.

Hierzu hat sie/ er:

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren
  • Darüber hinaus sorgt sie/ er für die weitere Betreuung der Helferinnen und Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
  • Die OV-Köchin/ Der Ov-Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich Die OV-Köchin/ Der Ov-Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helferinnen und Helfer des OV.

 

     Kathrin Muschter
     - OV-Köchin -