Die/ Der Ortsbeauftragte (OB)
Die/ der Ortsbeauftragte leitet ihren/ seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Sie/ er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand des Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall die/ den Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.
Bei der Erfüllung ihrer/ seiner Aufgaben wird sie/ er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.
Klaus Michael Rost
- Ortsbeauftragter -
Die/ Der stellvertretende Ortsbeautragte (stv. OB)
Die / der stv. OB ist Leiterin / Leiter des OV-Stabes bzw. der LUK OV und Abwesenheitsvertreterin / Abwesenheitsvertreter der/-s OB. In
ihrer/ seiner Abwesenheit nimmt sie/ er dessen Funktion und Aufgaben wahr.
Sie/ er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert sie/ er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Die/ der stv. Ortsbeauftragte wird durch die/ den Ausbildungsbeauftragte/-n (AB) vertreten.
Im Einsatzfall ist die/ der stv. Ortsbeauftragte Leiterin/ Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie/ er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält sie/ er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der Struktur des THW.
Stefan Müller
- stellvertretender Ortsbeauftragter -
Die/ Der Ausbilungsbeauftragte (AB)
Die/ der Ausbildungsbeauftragte (AB) ist ein Mitglied des OV-Stabs der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Sie/ er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Grund- und Standortausbildung im Ortsverband verantwortlich. Dazu legt sie/ er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit.
Bei Einsätzen kann die/ der AB eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen.
n. n.
- Ausbildungsbeauftragte -
Die/ Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Die/ der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist beim Technischen Hilfswerk für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und als Mitglied des OV-Stabs in den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Die/ der BÖ unterstützt die/ den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Helferwerbung;
- Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung
Außerdem ist sie/ er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.
Für diese Tätigkeiten kann die/der BÖ nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, der/ dem stv. OB, durch andere Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.
n. n.
- Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit -
Die/ Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)
Die/ der Ortsjugendbeauftragte (OJB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Sie/ er betreut die Junghelferinnen und Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit der/ dem AB abgesprochen. Die aktiven Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes unterstützen die/ den OJB bei der Ausbildung. Die/ der OJB soll die Interessen der einzelnen Junghelferinnen und Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die sie/ er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist die/ der OJB der Ansprechpartner für den Ortsverband. Sie/ er arbeitet auch Seite an Seite mit der/ dem BÖ zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Werner Horn
- Ortsjugendbeauftragter -
Tobias Stadler
- Ortsjugendbeauftragter -
Die Schirrmeisterin/ Der Schirrmeister (SM)
Die Schirrmeisterin/ der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Sie/ er wirkt im Rahmen ihrer/ seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen
- Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste
- Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
Darüber hinaus stellt sie/ er die Fortbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
- Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung
Steffen Görges
- Schirrmeister -
Die/ Der Verwaltungsbeauftragte (VwB)
Die/ der Verwaltungsbeauftragte (VwB) ist ein Mitglied des OV-Stabes des Technischen Hilfswerks. Sie/ er bearbeitet alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsangelegenheiten und unterstützt die/ den OB, den OV-Stab und die Einheitsführer bei administrativen Aufgaben. Die/ der VwB muss kaufmännisches Verständnis besitzen und über Verwaltungskenntnisse verfügen.
Zu den Aufgaben der/ des VwB gehören u. a.:
- Anlage und Bearbeitung der Helferakten
- Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
- Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeauftragten
- Führen der Handkasse
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
- Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
- Einrichten und Überwachen der OV-Registratur
Bei Einsätzen kann die/ der VwB eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes (LuK-OV) übernehmen.
n. n.
- Verwaltungsbeauftragte -
Die OV-Köchin/ Der OV-Koch (Koch)
Die OV-Köchin/ der Ov-Koch (Koch) ist für die Verpflegung und Betreuung der Helferinnen und Helfer im OV verantwortlich.
Hierzu hat sie/ er:
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
- entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren
- Darüber hinaus sorgt sie/ er für die weitere Betreuung der Helferinnen und Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
- Die OV-Köchin/ Der Ov-Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
- Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich Die OV-Köchin/ Der Ov-Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helferinnen und Helfer des OV.
Kathrin Muschter
- OV-Köchin -